Geschäftsbedingungen


Jeder Käufer anerkennt durch Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Bedingungen als rechtlich bindend.

Preise und Zahlung

1) Bei den Preisen handelt es sich um Mindeststückpreise für Pflanzen 1. Qualität, gemäss Qualitätsbestimmungen des Verbandes Schweizerischer Baumschulen, ab Baumschule, in Schweizer Franken, inkl. der zurzeit gültigen MwSt. Teuerungszuschläge und durch höhere Gewalt bedingte Zuschläge bleiben vorbehalten.
Zahlungskonditionen: 30 Tage netto.

2) Die Preise gelten für 1-9 Pflanzen einer Art, Sorte, Form und Stärke. Bei gleichzeitigem Bezug von mehr als 9 Stück einer Art, Sorte, Form und Stärke gilt folgender Mengenrabatt

ab 10 Stück: 5%
ab 24 Stück: 10%
ab 100 Stück: 12%
ab 250 Stück: 15%
ab 500 Stück: 17%
ab 1'000 Stück: 19%
ab 1'500 Stück: 20%
ab 2'000 Stück: Preis auf Anfrage

3) Die Kosten für Verpackung und Transport werden separat, zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

4) Rabatte an Wiederverkäufer gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Andernfalls erhöht sich der Verkaufspreis im Umfang des gewährten Rabatts.

5) Bei Zahlungsverzug wird 6% p. a. Verzugszins berechnet.

6) Der Käufer ist nicht berechtigt, mit dem Kaufpreis Forderungen irgendwelcher Art zu verrechnen.

7) Zahlungs- und Erfüllungsort ist 8197 Rafz.

8) Extra starke und durch den Käufer persönlich ausgelesene Pflanzen werden entsprechend höher bewertet. Verlangen Pflanzen besondere Aufwendungen für das Ausgraben und die Vorbereitung zum Transport, z. B. bei Versand ausserhalb der normalen Pflanzzeit, so kann ein angemessener Zuschlag in Rechnung gestellt werden.

Versand

9) Der Versand geschieht auf Gefahr des Bestellers.

10) Abzüge für Transportschäden sind nicht gestattet. Transportschäden sind umgehend dem Transportunternehmen (Bahn, Post, Spedition) zu melden.

11) Auf Abruf bestellte Pflanzen müssen innerhalb einer Pflanzsaison bezogen werden, sonst hat der Verkäufer das Recht, Rechnung zu stellen.

12) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine bereits zugesagte Lieferung auszuführen, wenn die Pflanzen als Folge höherer Gewalt ganz oder teilweise zerstört sind.

Garantie

13) Eine Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Hingegen wird Gewähr geboten für wüchsige Ware. Es wird Garantie geleistet, wenn ein Schadorganismus Wachstum, Ertrag oder Zierwert einer Pflanze wesentlich beeinträchtigt. Der Käufer muss nachweisen, dass die Pflanze bereits beim Kauf vom Schadorganismus infiziert war. Die Garantie gilt längstens während einer Vegetationsperiode und höchstens bis zum Fakturawert.

14) Garantie für Sortenechtheit wird nur bis zum Fakturawert übernommen.

15) Alle Angaben ohne Gewähr. Es wird jede Haftung abgelehnt. Sortenersatz, Ersatz durch Pflanzen ähnlicher Grösse und Stärke

16) Bestellte Pflanzen einer bestimmten Sorte können durch ähnliche, gleichwertige Pflanzen ersetzt werden, es sei denn, der Besteller verbietet einen Ersatz.

17) Bestellte Pflanzen einer bestimmten Grösse und Stärke können durch Pflanzen abweichender Grösse und Stärke ersetzt werden, es sei denn, ein Ersatz wird vom Besteller ausdrücklich nicht gewünscht.

Beschwerden

18) Beschwerden können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Pflanzen erfolgen. Die Mängel sind genau anzugeben.

Schlussbestimmungen
19) Für Beratungen und Expertisen kann ein angemessenes Honorar berechnet werden.

20) Gerichtsstand ist 8197 Rafz

Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.


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